Lernförderung

Schwerpunkt der Lernförderung ist die Veranschaulichung, Übung und Vertiefung des aktuellen Schulstoffes, um echtes Verstehen zu ermöglichen. Dabei behalten wir stets die kontinuierliche Wiederholung von Grundlagen und die Aufarbeitung von Wissenslücken im Blick.

Wir bieten Lernförderung einzeln oder in der Kleingruppe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch an. Da unsere Schülerinnen und Schüler aus einem großen Einzugsgebiet kommen, bieten wir auch Online-Unterricht an.

Eine Lernförderung ist sinnvoll, wenn temporär Wissenslücken entstanden sind, z.B. durch den Distanzunterricht oder wenn persönliche Umstände, wie Umzug oder Trennung die Schule in den Hintergrund treten lassen. Auch auf die Abschlussprüfungen kann eine begleitende Lernförderung optimal vorbereiten.

Lernförderung kann auch therapiebegleitend stattfinden und findet dann in enger Abstimmung zwischen Lerncoach und Therapeuten statt. Unter Umständen wird die Lernförderung im Rahmen der Erziehungshilfe nach SGB II, § 28 vom jeweils zuständigen Amt übernommen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich.

Lernförderung gemäß SGB II, § 28 und Kindergeldgesetz Art. 6
(Leistungen aus dem Bildungspaket)

Folgende Voraussetzung müssen für eine Kostenübernahme über das sog. Bildungspaket gegeben sein:

  • Förderbedarf aufgrund aktueller Defizite (keine diagnostizierte Lernstörung)
  • Förderbedarf des Kindes muss von der Lehrkraft bestätigt werden
  • Von Seiten der Schule wird keine vergleichbare Förderung angeboten

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich zur Beantragung an das jeweilige Amt wenden, das für Sie zuständig ist. Wenn Sie Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen, wird der Antrag in der Regel beim Jobcenter gestellt. Beim Bezug von Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld ist das Sozialamt des Landkreises zuständig.

Eine Förderung wird im Regelfall für den Zeitraum von 3-6 Monaten mit ein bis zwei Schulstunden pro Woche in den benötigten Schulfächern gewährt.